Für welche Drohnen ist das A2-Fernpilotenzeugnis erforderlich?
Der Betrieb von Drohnen unterliegt in der Europäischen Union strengen Vorschriften, die die Sicherheit im Luftraum gewährleisten sollen. Für viele Drohnenpiloten stellt sich dabei die zentrale Frage: Für welche Modelle ist das A2-Fernpilotenzeugnis tatsächlich erforderlich? Dieses Zertifikat ist nicht nur ein formaler Nachweis, sondern auch ein Beleg für fundiertes Wissen über Technik, Recht und Sicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, wann das A2-Zeugnis notwendig ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie es erwerben können. Wer Drohnen professionell oder ambitioniert hobbymäßig fliegt, sollte die Bedeutung dieses Nachweises genau kennen.
Voraussetzungen für das A2-Fernpilotenzeugnis
EU-Kompetenznachweis A1/A3 als Grundlage
Bevor Sie das A2-Fernpilotenzeugnis erwerben können, müssen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erfolgreich abschließen. Dieser Nachweis bildet die Grundlage für weiterführende Kenntnisse und bestätigt, dass Sie grundlegende Regeln der Drohnennutzung in offenen Kategorien beherrschen. Der A1/A3-Nachweis vermittelt unter anderem Wissen über Flugverbotszonen, Sicherheitsabstände sowie das Verhalten bei Notfällen. Er ist online zu absolvieren und wird von den meisten EU-Luftfahrtbehörden angeboten. Erst mit diesem Nachweis können Sie zur nächsthöheren Stufe – dem A2-Zeugnis – übergehen.
Mindestalter und praktische Vorbereitung
Das Mindestalter für den Erwerb des A2-Fernpilotenzeugnisses beträgt 16 Jahre. Darüber hinaus ist eine gründliche praktische Vorbereitung erforderlich, die Piloten selbstständig durchführen müssen. Dazu gehören das sichere Starten und Landen, das Beherrschen der Drohne bei Seitenwind sowie das Üben von Notmanövern. Diese praktische Erfahrung bildet die Basis, um in realen Situationen ruhig und kontrolliert zu reagieren. Wer sich auf die Prüfung vorbereitet, sollte außerdem die Handbücher seiner Drohne genau studieren, um technische Besonderheiten zu verstehen.
Theoretische Online-Prüfung und Prüfungsinhalte
Die theoretische Prüfung für das A2-Fernpilotenzeugnis findet in der Regel online statt und wird unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfungszentrums durchgeführt. Sie umfasst Themen wie Meteorologie, Risikobewertung, Datenschutz und Flugrecht. Besonders wichtig ist die Einschätzung von Windverhältnissen und Flugzonen, da Fehlentscheidungen hier gravierende Folgen haben können. Zudem werden Kenntnisse über technische Systeme wie GNSS, Kompass und Hinderniserkennung geprüft. Die Prüfung soll sicherstellen, dass Piloten sowohl theoretisch als auch praktisch verantwortungsbewusst handeln.
Drohnentypen, die ein A2-Zeugnis erfordern
Drohnen der C2-Klasse und ihre Merkmale
Das A2-Fernpilotenzeugnis ist insbesondere für Drohnen der C2-Klasse erforderlich. Diese Modelle wiegen bis zu 2 Kilogramm und verfügen über fortschrittliche Sicherheitsfunktionen wie Geo-Fencing oder Remote-ID. Sie dürfen in der offenen Kategorie A2 betrieben werden, sofern der Pilot das entsprechende Zertifikat besitzt. C2-Drohnen sind oft leistungsstärker, fliegen höher und weiter, wodurch auch das potenzielle Risiko für Personen am Boden steigt. Aus diesem Grund verlangt die EU-Verordnung hier ein höheres Maß an Qualifikation.
Drohnen über 900 Gramm im A2-Betrieb
Auch Drohnen mit einem Gewicht von über 900 Gramm fallen in der Regel unter die Anforderungen des A2-Zeugnisses. Diese Gewichtsklasse kann bei einem unkontrollierten Absturz erhebliche Schäden verursachen. Wer solche Drohnen in bewohntem Gebiet oder in der Nähe von Menschen einsetzen möchte, muss nachweisen, dass er Sicherheitsabstände einhalten und Gefahren richtig einschätzen kann. Das A2-Zertifikat vermittelt genau diese Fähigkeiten und schafft somit die rechtliche Grundlage für verantwortungsbewusste Flüge.
Bestandsdrohnen ohne CE-Kennzeichnung
Viele Drohnen, die vor der Einführung der EU-Drohnenklassen in Umlauf kamen, besitzen keine CE-Kennzeichnung. Solche „Bestandsdrohnen“ dürfen weiterhin betrieben werden, unterliegen aber besonderen Übergangsregelungen. Abhängig vom Gewicht und dem Einsatzort kann hier das A2-Zeugnis erforderlich sein, um die gesetzlichen Mindestabstände zu reduzieren. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch ältere Modelle weiterhin sicher geflogen werden können, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden.
Selbstgebaute Drohnen mit erhöhtem Risiko
Selbstgebaute Drohnen fallen häufig in eine Grauzone, da sie nicht über eine EU-Typenzertifizierung verfügen. Dennoch gelten auch hier die gleichen Grundsätze: Wer ein Fluggerät betreibt, das aufgrund seiner Masse oder Leistung ein erhöhtes Risiko darstellt, benötigt das A2-Fernpilotenzeugnis. Gerade bei Eigenkonstruktionen ist das Wissen über Flugmechanik, Steuerverhalten und Sicherheitsprotokolle entscheidend. Der Nachweis stellt sicher, dass der Betreiber alle relevanten Gefahren kennt und minimieren kann.
Drohnen zwischen 250g und 2kg im A2-Kontext
Im Gewichtsbereich zwischen 250 Gramm und 2 Kilogramm bewegen sich viele beliebte Drohnenmodelle, etwa semiprofessionelle Kameradrohnen. Diese können bereits erhebliche kinetische Energie entwickeln und müssen daher mit Vorsicht betrieben werden. In der offenen Kategorie A2 dürfen sie nur von Piloten mit gültigem A2-Zeugnis geflogen werden. So wird gewährleistet, dass der Umgang mit dieser Drohnenklasse sicher, verantwortungsvoll und im Einklang mit der EU-Verordnung erfolgt.
Drohnen über 4kg und zusätzliche Einschränkungen
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 4 Kilogramm überschreiten in der Regel den Rahmen der offenen Kategorie. Für ihren Betrieb sind oft spezielle Genehmigungen oder eine Zulassung in der speziellen Kategorie erforderlich. Dennoch kann ein A2-Zeugnis hilfreich sein, um die nötige Grundqualifikation nachzuweisen. Es zeigt den Behörden, dass der Pilot über das erforderliche theoretische Wissen und praktische Verständnis verfügt. Dadurch wird der Prozess zur Erlangung weiterer Genehmigungen häufig erleichtert.
Betrieb in der offenen Kategorie A2
Anforderungen an den Flugraum und Sichtweite
Der Betrieb in der offenen Kategorie A2 ist auf Sichtflug beschränkt, das heißt, der Pilot muss die Drohne jederzeit mit bloßem Auge erkennen können. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) sind nicht erlaubt. Darüber hinaus darf nur in Lufträumen geflogen werden, die ausdrücklich für Drohnen freigegeben sind. Diese Einschränkungen dienen der Sicherheit anderer Luftverkehrsteilnehmer und dem Schutz von Personen am Boden. Wer diese Regeln konsequent beachtet, reduziert das Risiko von Zwischenfällen erheblich.
Mindestabstand zu unbeteiligten Personen
Ein zentraler Bestandteil der A2-Kategorie ist die Einhaltung des Mindestabstands zu unbeteiligten Personen. Standardmäßig beträgt dieser Abstand 30 Meter, kann jedoch auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne über einen „Langsamflugmodus“ verfügt. Dieser Sicherheitsradius verhindert, dass Menschen durch herabfallende Drohnen oder Propeller verletzt werden. Piloten müssen zudem jederzeit in der Lage sein, ihre Drohne sicher zu kontrollieren und rechtzeitig zu landen. Verstöße gegen diese Regelung können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Drohnenflüge in Wohngebieten mit A2-Zeugnis
Das A2-Fernpilotenzeugnis erlaubt unter bestimmten Bedingungen auch Flüge in Wohngebieten, sofern keine Personen gefährdet oder belästigt werden. Hier gelten jedoch besonders strenge Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre. Kameraaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen, und sensible Bereiche wie Gärten oder Balkone sind tabu. Verantwortungsbewusste Piloten planen ihre Flüge daher sorgfältig und halten sich an lokale Vorschriften.
Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten
EU-Drohnenverordnung 2019/947 und ihre Bedeutung
Die rechtliche Grundlage für das A2-Fernpilotenzeugnis bildet die EU-Drohnenverordnung 2019/947. Sie definiert klare Regeln für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen und gleichzeitig Innovation zu fördern. Die Verordnung unterscheidet zwischen der offenen, speziellen und zertifizierten Kategorie. Das A2-Zeugnis gehört zur offenen Kategorie und betrifft somit den Großteil der Freizeit- und Semiprofipiloten.
Rolle der EASA bei der Regulierung
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist für die Harmonisierung der Drohnenregelungen innerhalb der EU zuständig. Sie entwickelt Sicherheitsstandards, technische Anforderungen und Schulungsrichtlinien. Dank der Arbeit der EASA sind A2-Zeugnisse europaweit vergleichbar und gegenseitig anerkannt. Für Piloten bedeutet das, dass sie mit einer einzigen Qualifikation in mehreren Ländern legal fliegen dürfen. Dieses einheitliche System stärkt das Vertrauen in die europäische Drohnenregulierung.
Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die Anerkennung, Prüfung und Ausstellung des A2-Fernpilotenzeugnisses verantwortlich. Es überwacht auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und lizenziert anerkannte Prüfstellen. Piloten, die das Zertifikat erwerben möchten, können sich bei vom LBA zugelassenen Organisationen anmelden. Eine davon ist beispielsweise ProFlyCenter, das Online-Kurse und Prüfungen anbietet: https://proflycenter.com/online-fernpilotenzeugnis-a2-ulc.html.
Ausbildung und Prüfungsablauf
Online-Kurse und Schulungsangebote
Der Weg zum A2-Zeugnis führt über eine fundierte theoretische Ausbildung. Viele Anbieter stellen Online-Kurse zur Verfügung, die flexibel und praxisorientiert gestaltet sind. Die Kurse decken alle prüfungsrelevanten Themen ab, von Wetterkunde bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Besonders für Berufstätige ist das Online-Format ideal, da es orts- und zeitunabhängiges Lernen ermöglicht. Nach Abschluss der Schulung kann direkt die Prüfung abgelegt werden.
Zertifizierte Prüfstellen und Proctoring-Verfahren
Die theoretische Prüfung wird ausschließlich von zertifizierten Prüfstellen durchgeführt. Dabei kommt häufig ein sogenanntes Proctoring-Verfahren zum Einsatz, bei dem die Identität des Prüflings online überprüft wird. Während der Prüfung muss die Kamera aktiviert sein, um sicherzustellen, dass die Arbeit eigenständig erfolgt. Diese digitale Aufsicht ersetzt die physische Präsenzprüfung und bietet gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards. So bleibt die Integrität des Prüfungsverfahrens gewährleistet.
Prüfungskosten und Gültigkeit des A2-Zeugnisses
Die Kosten für das A2-Fernpilotenzeugnis variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang, bewegen sich aber meist im Bereich zwischen 100 und 200 Euro. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss danach erneuert werden. Innerhalb dieses Zeitraums können Piloten ihre Drohnen in der gesamten EU einsetzen. Der Erwerb des Zeugnisses ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine lohnende Investition in Sicherheit und Professionalität.
Refresher-Kurs zur Verlängerung nach fünf Jahren
Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein sogenannter Refresher-Kurs erforderlich, um das A2-Zeugnis zu verlängern. Dieser Kurs dient der Auffrischung des Wissens und informiert über neue gesetzliche Entwicklungen. Da sich die Drohnentechnologie und die Rechtslage ständig weiterentwickeln, ist dieser Schritt unverzichtbar. Der Refresher kann ebenfalls online absolviert werden und schließt mit einer kurzen Prüfung ab. So bleibt die Qualifikation des Piloten dauerhaft auf dem neuesten Stand.
Gültigkeit und Anerkennung in der EU
Einsatzmöglichkeiten in EU-Mitgliedstaaten
Ein großer Vorteil des A2-Fernpilotenzeugnisses ist seine EU-weite Anerkennung. Das bedeutet, dass Piloten mit diesem Nachweis in allen Mitgliedstaaten legal fliegen dürfen, sofern sie die jeweiligen nationalen Besonderheiten beachten. Ob in Österreich, Polen oder Spanien – das Zertifikat öffnet den Zugang zu zahlreichen Einsatzmöglichkeiten. Damit ist es insbesondere für Unternehmen attraktiv, die Drohnendienstleistungen international anbieten möchten.
Unterschiede zu anderen Drohnenführerscheinen
Das A2-Zeugnis unterscheidet sich deutlich vom A1/A3-Kompetenznachweis, da es zusätzliche Kenntnisse in Risikomanagement, Technik und Flugrecht abfragt. Es ist damit eine höhere Qualifikationsstufe und Voraussetzung für anspruchsvollere Einsätze. Im Vergleich zu speziellen Betriebsgenehmigungen ist das A2-Zeugnis jedoch leichter zugänglich und kostengünstiger. Es bietet somit die ideale Balance zwischen Sicherheit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit.
Häufige Fragen zum A2-Fernpilotenzeugnis
Wann ist das A2-Zeugnis verpflichtend?
Das A2-Zeugnis ist verpflichtend, sobald eine Drohne in der offenen Kategorie A2 betrieben wird, also in geringem Abstand zu Personen und mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 2 Kilogramm. Ohne dieses Zertifikat darf der Flug nur in der Kategorie A3, also weit entfernt von Menschen, stattfinden. Wer professionell oder regelmäßig in urbanen Gebieten fliegt, kommt daher an der A2-Lizenz nicht vorbei.
Welche Drohnen benötigen keinen A2-Führerschein?
Sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm, wie etwa viele Freizeitmodelle, können ohne A2-Zeugnis betrieben werden. Dennoch müssen auch hier grundlegende Sicherheitsregeln eingehalten werden, etwa die Einhaltung der Sichtweite und das Meiden von Flugverbotszonen. Für alle schwereren oder leistungsstärkeren Drohnen gilt dagegen die Verpflichtung zur Qualifikation.
Was passiert bei fehlendem A2-Zeugnis im Betrieb?
Wer eine Drohne betreibt, die ein A2-Zeugnis erfordert, ohne dieses zu besitzen, riskiert empfindliche Sanktionen. Dazu gehören Bußgelder, Versicherungsverlust und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Auch der Schutz durch Haftpflichtversicherungen entfällt in vielen Fällen. Daher ist der Erwerb des A2-Fernpilotenzeugnisses nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
