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1500 Euro für kein Visum

Die folgende Aufforderung um Hilfe kam von einem deutschen Anwaltsbüro an die Vimami:

Sehr geehrter Vimami Bkk. - wir haben eine neue Forderungssache:

Der Sachverhalt stellt sich nach den Angaben unseres Mandanten wie folgt dar :

Unser Mandant hat mit der International M & Co.Ltd., einer in Bangkok ansässigen Firma, einen mündlichen Vertrag geschlossen (Zeugin: seine Mutter, die das Telefongespräch mitverfolgt hat).

Nach seinen Aussagen verpflichtete sich International M &  C o.Ltd darin, der thailändischen Verlobten unseres Mandanten ein Visum für Deutschland zu besorgen. Unser Mandant verpflichtete sich demgegenüber, für diesen Service Euro 1.500,- zu zahlen. Dazu benötigte die International M & Co.Ltd. eine Kreditkarten- Autorisierung unseres Mandanten. Damit ermächtigte er diese, die Geldbeträge von seinem Konto abzubuchen.

Es sollte eine Anzahlung von Euro 750,- von seinem Konto abgebucht werden. Der Rest in Höhe von Euro 750,- sollte nach einer telefonischen Auskunft eines Vertreters der International M & Co.Ltd. erst abgebucht werden, wenn seine Verlobt das Visum hätte.

Die International M & Co.Ltd. buchte jedoch am 15. 12. 2005 Euro 821,19 und am 21. 12. 2005 Euro 830,88 – also insgesamt Euro 1.652,07 - ab, obwohl die Verlobte unseres Mandanten letztendlich kein Visum für Deutschland bekam. Es geht also um ca. 900 Euro. Er teilt zudem mit, daß der der Auftrag nur unzureichend erfüllt worden sei.

Am 10. 2. 2006 kündigte unser Mandant den Vertrag, nachdem er die Vertreter der International M & Co.Ltd. zweimal erfolglos zur Rückzahlung des überzahlten Betrags in Höhe von Euro 902,07 aufgefordert hatte, und beauftragte uns, seine Interessen wahrzunehmen. Er behauptet, daß die Firma ihn gebeten hätte, das Missverständnis zu entschuldigen.

Da die International M & Co.Ltd. ihren Sitz in Thailand hat, ist unseres Erachtens für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen unseres Mandanten die Mitwirkung eines thailändischen Rechtsanwalts erforderlich.

Die Firma soll zunächst außergerichtlich aufgefordert werden, die Zahlung zu leisten. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie das außergerichtliche Schreiben verfassen wollen bzw. können. Dafür gibt es allerdings nur die gesetzlichen Gebühren, die nur einmal von der Rechtsschutzversicherung gezahlt werden - d. h. für uns und für Sie. Beim Gegenstandswert sind das lediglich ca. 150 Euro. Wir haben Monate benötigt, um die Zusage der Rechtsschutzversicherung zu erhalten, also hatten dabei sehr viel Arbeit und würden daher zumindest die Hälfte der Summe haben wollen.

Übernehmen Sie das Schreiben? Wenn gerichtlich vorgegangen werden kann, werden Sie selbstverständlich auch damit beauftragt. Wir haben hier diverse Unterlagen und bitten um Mitteilung, ob diese Ihnen per Fax zugesandt werden können und wenn ja, an welche Faxnummer.

 

 

Ausgang der Geschichte:

Nach dem die Firma vom Anwalt der Vimami außergerichtlich aufgefordert wurde, den geforderten Betrag zurückzuzahlen, wurde dieser Forderung umgehend Folge geleistet.
Man kann’s ja probieren, meist klappt es...

Übrigens:
Wer jemandem Kontovollmacht gibt, bei dem Interessenkonflikte herrschen, handelt leichtsinnig und sollte gemäß dem Militärparagraphen der Verleidung zum Kameradendiebstahl behandelt werden.
Ich habe gerade einen Fall, bei dem ein Schweizer Anlagenbesitzer in Karon seine Landsleute, denen er seine Wohnungen verkauft hat, ständig horrende Beträge an Unterhaltungskosten nach Schweizer Maßstäben vom Konto holt.
Die Vimami wird das zur Begutachtung bekommen... wir berichten dann darüber im TIP. roy

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