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Ein Jahr Gefängnis für eine 24-jährige wegen Beischlafdiebstahls

Bangkok. Eine 24-jährige „Karaoke-Sängerin“ wurde nicht wegen schlechten Singens, sondern wegen Diebstahls an einem Kunden zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nur weil sie vor Gericht „gesungen“ hatte und ein Geständnis ablegte, wurde die Strafe auf ein Jahr reduziert.

Ein Jahr Gefängnis für eine 24-jährige Karaoke-Sängerin wegen Beischlafdiebstahls (Archivbild Karaokebar in Hua Hin)

Das Gericht befand die 24-jährige Frau für schuldig, einen Kunden nach einer gemeinsamen Nacht in seinem Hotel ausgeraubt zu haben.

Der Kunde hatte bei der Polizei Anzeige erstattet, nachdem er morgens aufgewacht war und die Dame bereits verschwunden war. Mit der Lady waren allerdings auch sein Bargeld, seine Halskette und sein Handy verschwunden. Der Gesamtwert des Diebstahls wurde mit 29.000 Baht angegeben.

Die Polizei konnte die 24-jährige ausfindig machen und dem Richter vorführen. Nur aufgrund ihres Geständnisses kam die Dame mit einem Jahr Haft davon.

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