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Meldepflicht in Thailand: wann und wo

Wo besteht Meldepflicht ?

Hallo Herr Slanina!

Es ist mir bisher nicht gelungen eine eindeutige Antwort auf die Meldepflicht in Thailand zu erhalten, deshalb wende ich mich an Sie mit folgender Frage.
Ich reise am 05.12.06 f
ür 88 Tage mit einem Non Immigrant Visum (mit Thailänderin verheiratet) nach Thailand ein. Wir haben ein Haus in Bkk und eines in Lomsak, wo wir uns zeitweise aufhalten. Auf welcher Behörde muss ich mich melden?
F
ür Ihre Antwort im voraus ein recht herzliches Dankeschön.

Mfg A. Muhler

 

Mike Slanina antwortet:

 

Sehr geehrter Herr Muhler, aus der Sicht der Schweizer Behörden besteht keine Meldepflicht, wenn Sie sich nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhalten.
Sollte der Aufenthalt länger als 6 Monate dauern, empfehle ich die Anmeldung bei der Schweizer Botschaft. Aus thailändischer Sicht müssen Sie sich ebenfals nicht anmelden, da Sie mit einem Non-O-Visum einreisen werden.
Sollten Sie das Visum auf ein Jahr verlängern, besteht eine 3monatige Meldepficht bei der Immigration.

 

 

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