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Provisionsansprüche einklagbar?

Unternehmer friert Provisionsansprüche ein.

Hallo Mike,

Ich habe ein Jahr lang seriöse und auch registrierte Urlaubswohnrechte verkauft. Meine Entlohnung erfolgte 100% auf Provisionsbasis.

Vor drei Monaten kündigte ich das Dienstverhältnis .Auf Anfrage teilte man mir mit, die noch ausstehenden Provisionszahlungen würden für 90 Tage „eingefroren“ und danach zur Auszahlung kommen. Als ich nun nachfragte, ob ich die Zahlung wie vereinbart Ende September erwarten kann, wurde mir mitgeteilt, dass die Zahlung erst Mitte November erfolgen würde. Ich sollte dankbar sein, dass ich überhaupt etwas bekommen würde, da eine Bezahlung auf Provisionsbasis grundsätzlich in Thailand gesetzeswidrig sei.

Wie kann ich diese ausstehenden Zahlungen einfordern? Sollte tatsächlich eine Bezahlung auf Provisionsbasis ungesetzlich sein, mache ich mich bei einer Meldung bei der Polizei oder Labour Dept. selbst strafbar? Falls strafbar, wie kann ich dafür legale Arbeitspapiere erhalten und Steuer bezahlen? Auch hörte ich, dass ein europäischer Arbeitnehmer mindestens 50'000.- Baht pro Monat zu verdienen hätte, was ich in der Low Season nicht jeden Monat hatte.

Bitte Mike geben Sie mir Ihren fachlichen Rat, da ich diese Situation nicht so hinnehmen will und kann. Ich möchte diesen Leuten zeigen, dass man auch in Thailand die Leute nicht so einfach über den Tisch ziehen kann.

Vielen Dank und beste Grüsse

Name der Vimami bekannt.

 

Mike Slanina antwortet:

 

Sehr geehrter Bittsteller,

zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Forderungen muss auf jeden Fall ein entsprechender Arbeitsvertrag oder eine Provisionsvereinbarung vorhanden sein. Ohne eine vertragliche Basis ist es nicht nur in Thailand schwierig, Forderungen, welcher Art auch immer, Nachdruck zu verleihen und ggf. vor Gericht zu begründen und durchzusetzen.

Das Provisionen als Bestandteil des Gehaltes gesetzeswidrig sein sollen, ist Unsinn. Bedenken Sie, dass in diesem Fall auch Ihr Arbeitsgeber sich strafbar gemacht hätte. Mit dieser Aussage will man Sie offensichtlich in die Defensive drängen und ruhig stellen.
Auf jeden Fall sollten Sie Korrespondenz mit Ihrem ehemaligen Arbeitsgeber sorgfältig aufbewahren, und über die erfolgten Gespräche und Telefonate eine Notiz anfertigen, in der Sie mit Datum und Uhrzeit festhalten, wo Sie mit wem gesprochen haben, was gesagt wurde, wer bei dem Gespräch dabei war bzw. wer ggf. Zeuge des Gespräches war.

Die Frage, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um Ihre Forderungen durchzusetzen, lässt sich an dieser Stelle noch nicht beantworten. Dazu müssen wir noch Einsicht in den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag nehmen und am besten auch die bisher erfolgten Gehalts – und Provisionsabrechnungen sehen.

 

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