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War der von einem Deutschen getötete Golden Retriever doch bissig?

Sattahip. Vor einigen Tagen berichteten wir über einen 65-jährigen Deutschen, der den Golden Retriever seines Nachbarn mit 17 Messerstichen getötet hatte. Jetzt wurde der Deutsche von der Polizei verhört.

War der von einem Deutschen getötete Golden Retriever doch bissig?

Wie bereits Mitte November berichtet, hatte ein Deutscher beim Spazierengehen den 2-jährigen Golden Retriever seines Nachbarn mit 17 Messerstichen getötet. Der Golden Retriever soll angeblich den gut ausgebildeten Rottweiler des Deutschen mehrfach angegriffen haben.

Daraufhin konnte man neben einer Welle der Empörung in deutschen und thailändischen Foren allerdings auch einige Stimmen hören, die Verständnis für den Deutschen bekundeten.

Jetzt wurde der Deutsche von der Polizei verhört und seine Aussagen nebst diversen Fotos veröffentlicht. Als erstes beteuerte der 65-jährige, das er als Hundebesitzer sehr wohl ein Herz für Tiere habe. An dem besagten Tag sei die Situation einfach nur eskaliert und er habe sich leider nicht mehr im Griff gehabt.

Der Golden Retriever des Nachbarn habe ihn bzw. seinen Hund nicht zum ersten Male angegriffen. An dem Unglückstag habe ihn der Hund ebenfalls erneut angegriffen. Erst danach sei er zurück ins Haus gelaufen und habe das Messer gegriffen. Als er dann versucht habe, den Hund zu vertreiben habe ihn dieser angegriffen und mehrere Bisswunden zugefügt.

Daraufhin habe er das Messer gegriffen und auf den Hund eingestochen. Dann sei die Sache aus dem Ruder gelaufen und er habe den Hund schließlich erstochen. Zum Beweis legte er gleich mehrer Fotos vor, die ebenfalls in der thailändischen Presse veröffentlich wurden. Die 40-jährige Frau des Deutschen bestätigte natürlich die Angaben.

In den thailändischen Medien und Foren wird dagegen behauptet, der Deutsche sei immer mit dem Messer unterwegs und trage es ständig bei sich. Die Beamten haben nun die schwierige Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden. Noch versuchen sie, eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Parteien zu erzielen.

Sollte das nicht möglich sein, wird sich wohl ein Richter mit den beiden Hundefreunden beschäftigen müssen.

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